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59 Beschwerdegründe als unzulässig zurückgewiesen
59 Setting Aside Arguments Rejected as Inadmissible
Kommentar von Simon Gabriel zu Entscheid 4A_338/2018 vom 28. November 2018
Das Schweizer Bundesgericht hat kürzlich alle 59 Beschwerdegründe in einer Schiedsbeschwerde der FIFA als unzulässig zurückgewiesen. Es ist auf keinen einzigen Beschwerdegrund eingetreten (BGer 4A_338/2018).
Das Bundesgericht ruft mit diesem Entscheid eindrucksvoll in Erinnerung, wie streng das Rügeprinzip in der Schweiz ausgelegt und angewendet wird. Inhaltliche Ausführungen zur Streitsache werden weder geschätzt noch gehört.
Für Schiedsrichter, die auch in Schweizer Binnenschiedsverfahren tätig sind, ist die Auslegung des Aktenwidrigkeitsbegriffs relevant: Falsche Schlüsse aus korrekt wiedergegebenen Akten statuieren keinen Aufhebungsgrund – falsche Wiedergabe von Akten allerdings schon.
Schliesslich hat das Bundesgericht den Grundsatz iura novit arbiter und die hohe Schwelle für überraschende Rechtsanwendung bestätigt: Nur wenn die vorgenommene Rechtsanwendung nicht vorhersehbar war, kommt eine Aufhebung wegen Gehörsverletzung in Betracht.