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Publikationen

Der Anspruch auf rechtliches Gehör – eine verfassungsrechtliche Garantie ohne formelle Natur

The Right to Be Heard – a Con­sti­tu­tion­al Guar­an­tee of No For­mal Nature
Kom­men­tar von Axel Buhr zu Entscheid 4A_424/2018 vom 29. Jan­u­ar 2019

Das Schweiz­er Bun­des­gericht hat kür­zlich in einem bemerkenswerten Urteil einen inter­na­tionalen Schiedsspruch bestätigt, obwohl das rechtliche Gehör des Beschw­erde­führers auch aus Sicht des Bun­des­gerichts ver­let­zt wor­den war.

Bis vor weni­gen Jahren hätte die Fest­stel­lung des Bun­des­gerichts automa­tisch zur Aufhe­bung des Schiedsspruchs geführt. Die vor­liegende Entschei­dung des Bun­des­gerichts zeigt, wie sich die Zeit­en geän­dert haben:

Diese Recht­sprechung kann zu effizien­teren Ver­fahren führen und die oft kri­tisierte Due Process Para­noia” lin­dern. Die Hür­den für erfol­gre­iche Beschw­erde­v­er­fahren wer­den damit gle­ichzeit­ig zusät­zlich erhöht.