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Keine Aufhebung ohne Urteilsbegründung

No setting aside without reasoning
Axel Buhr; in: dRSK, 10.07.2023

Das besproch­ene Urteil des Schweiz­er Bun­des­gerichts hat die Beschw­erde gegen einen unbe­grün­de­ten Schiedsspruch zum Gegen­stand, der in einem inter­na­tionalen Schiedsver­fahren mit Sitz in der Schweiz ergan­gen war. Die Parteien hat­ten dem Erlass eines unbe­grün­de­ten Schiedsspruchs zuges­timmt – mit weitre­ichen­den Folgen:

Für Parteien gilt daher fol­gen­der Ratschlag: Seien Sie vor­sichtig bei der Zus­tim­mung zu Ver­fahren­sregeln, die darauf abzie­len, die Effizienz von Schiedsver­fahren in extremer Weise zu opti­mieren. Die Zus­tim­mung kann dazu führen, dass das einzige echte” Rechtsmit­tel, das nach der Schweiz­er lex arbi­tri gegen inter­na­tionale Schiedssprüche zur Ver­fü­gung ste­ht, unzugänglich wird.