Publikationen
Konsequenzen einer Säumnis gemäss Schweizer Lex Arbitri
Consequences of Non-Participation under the Swiss Lex Arbitri
Axel Buhr;
in: dRSK, 24.03.2026
Kommentar zu Bundesgerichtsurteil 4A_359/2025 vom 15. Januar 2026
Das Fernbleiben von einem Schiedsverfahren birgt Risiken. In der Regel betrachtet sich das Schweizer Bundesgericht nicht nur als an die Tatsachen gebunden, die das Schiedsgericht in seinem Schiedsspruch feststellt. Das Bundesgericht neigt zudem dazu, alle verfahrensrechtlichen Einwände, die im Schiedsverfahren hätten vorgebracht werden können, als verwirkt zurückzuweisen. Im vorliegenden Fall hatte sich Gazprom geweigert, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Gazprom machte geltend, aufgrund einer wesentlichen Änderung der Umstände nicht mehr an die Schiedsvereinbarung gebunden zu sein. Die Beschwerde blieb erfolglos.




