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Publikationen

Konsequenzen einer Säumnis gemäss Schweizer Lex Arbitri

Consequences of Non-Participation under the Swiss Lex Arbitri
Axel Buhr; in: dRSK, 24.03.2026
Kommentar zu Bundesgerichtsurteil 4A_359/2025 vom 15. Januar 2026

Das Fern­bleiben von einem Schiedsver­fahren birgt Risiken. In der Regel betra­chtet sich das Schweiz­er Bun­des­gericht nicht nur als an die Tat­sachen gebun­den, die das Schieds­gericht in seinem Schiedsspruch fest­stellt. Das Bun­des­gericht neigt zudem dazu, alle ver­fahren­srechtlichen Ein­wände, die im Schiedsver­fahren hät­ten vorge­bracht wer­den kön­nen, als ver­wirkt zurück­zuweisen. Im vor­liegen­den Fall hat­te sich Gazprom geweigert, am Schiedsver­fahren teilzunehmen. Gazprom machte gel­tend, auf­grund ein­er wesentlichen Änderung der Umstände nicht mehr an die Schiedsvere­in­barung gebun­den zu sein. Die Beschw­erde blieb erfolglos.