Chambers Global 2021 The Legal 500 Who's Who Legal Thought Leaders Arbitration 2021 Who's Who Legal 2019 Client Choice winner 2016 Expert Guides

Publikationen

Unabhängigkeit des Schiedsgerichts nach den Beratungen nicht mehr erforderlich?

Arbitrators' independence after deliberations no longer required?
Axel Buhr; in: dRSK, 22.06.2022
Kommentar zu Bundesgerichtsurteil 4A_422/2021 vom 7. Februar 2022

Das Schweiz­er Bun­des­gericht hat­te Gele­gen­heit, die Regeln über die Offen­le­gung von Inter­essenkon­flik­ten zu erörtern, die am Ende des Schiedsver­fahrens auftreten: Muss ein Schied­srichter auch einen Kon­flikt offen­le­gen, der lediglich nach dem Abschluss der Urteils­ber­atun­gen auftritt? Darf der betrof­fene Schied­srichter trotz des Kon­flik­ts am Erlass des Schiedsspruchs teil­nehmen? Bedauer­licher­weise ist die Antwort des Bun­des­gerichts nicht kristallklar.